EAS 67
Beiträge, die ein in Österreich beschäftigter niederländischer Staatsbürger an die niederländische Sozialversicherung zahlt, sind bei seiner Lohnabzugsbesteuerung in Österreich gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie im Rahmen einer Pflichtversicherung gezahlt werden. Erfolgen die Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt hingegen auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung, besteht keine steuerliche Abzugsfähigkeit in Österreich; und zwar auch nicht als Sonderausgaben zu einer Pensionsversicherung, da die niederländische Sozialversicherung nicht zu einem versicherungsmäßigen Geschäftsbetrieb in Österreich zugelassen ist.
8. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 16 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Lohnsteuer, Lohnsteuerabzug |