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Erbschaftssteuerpflicht von Steuerausländern bei verflochtenen Personengesellschaften

BMFS 236/48/1-IV/4/9212.3.19921992

EAS 98

 

Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt.

12. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955

Schlagworte:

Erbschaftsbesteuerung, Durchgriffsbesteuerung

Stichworte