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Amerikanische Orchester

BMFE 366/44/1-IV/4/9224.10.19921992

EAS 179

 

US-amerikanische Orchester, die in Österreich gastieren, unterliegen auch dann dem 20-prozentigen Einkommensteuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG, wenn sie in den USA als "charitable organisation" eingestuft sind und ihre Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Ein für solche Fälle steuerbefreiend wirkendes Reziprozitätsverhältnis, wie es mit Großbritannien vereinbart worden ist, ist mit den USA bisher nicht hergestellt worden.

24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Musiker, Orchester, Orchestergastspiel, Gastspiel, Gastspielvergütung, Abzugsbesteuerung, Abzugssteuer, Unterhaltungsdarbietung, Steuerabzug, Reziprozität, Steuerbefreiung

Verweise:

§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stichworte