EAS 179
US-amerikanische Orchester, die in Österreich gastieren, unterliegen auch dann dem 20-prozentigen Einkommensteuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG, wenn sie in den USA als "charitable organisation" eingestuft sind und ihre Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Ein für solche Fälle steuerbefreiend wirkendes Reziprozitätsverhältnis, wie es mit Großbritannien vereinbart worden ist, ist mit den USA bisher nicht hergestellt worden.
24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Musiker, Orchester, Orchestergastspiel, Gastspiel, Gastspielvergütung, Abzugsbesteuerung, Abzugssteuer, Unterhaltungsdarbietung, Steuerabzug, Reziprozität, Steuerbefreiung |
Verweise: | § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |