European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:2021:0150NS00086.21X.1112.000
Spruch:
Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.
Die Akten werden dem Oberlandesgericht Graz zurückgestellt.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1] Weil die im Verfahren zu vernehmenden Zeugen in Sprengel verschiedener Oberlandesgerichte wohnhaft sind, liegen die Voraussetzungen für eine nur in Ausnahmefällen vorgesehene Delegierung nach § 39 Abs 1 StPO nicht vor (RIS‑Justiz RS0053539).
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