Spruch:
Die Ablehnung der Richter des Oberlandesgeriches Graz ist nicht gerechtfertigt.
Text
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
In der oben bezeichneten Strafsache lehnte Bernhard L***** alle Richter des Oberlandesgerichtes Graz mit der Begründung ab, "daß Dr.Peter G***** als Staatsanwalt immer wieder vor dem Oberlandesgericht Graz als Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft Graz auftritt und somit zweifelsohne ein berufliches Naheverhältnis mit sämtlichen Richtern des Oberlandesgerichtes Graz gegeben ist".
Dieses Vorbringen macht keine Umstände glaubhaft, die die Annahme stützen könnten, die große Anzahl jener Richter des Oberlandesgerichtes Graz, die sich nicht für befangen erklärt haben, würden sich bei allfälligen Entscheidungen von anderen als allein sachlichen Gesichtspunkten leiten lassen; auf die bloß subjektive Besorgnis einer Befangenheit aber kann eine Ablehnung nicht mit Erfolg gestützt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)