European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:1985:0050OB00582.840.0129.000
Spruch:
Der Revision des Beklagten wird nicht Folge gegeben.
Der Beklagte hat die Kosten dieses Rechtsmittels selbst zu tragen.
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
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