Heranziehung des dreifachen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Kaufpreis deutlich unter dem Einheitswert liegt (Abweisung).
Beachte:
VwGH-Revision zur Zl. Ro 2014/16/0011 eingebracht. Mit Erk. v. 2.7.2015 als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | GrEStG 1987, Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987 |
Verweise: | |
