Darlehen als verdeckte Ausschüttung
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2011/15/0004 eingebracht. Mit Erk. v. 22.5.2014 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Fortgesetztes Verfahren mit Beschluss erledigt.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |