Die Höhe des für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgebenden Gesamtbetrages der Einkünfte des Ehepartners ist gegebenenfalls in der Arbeitnehmerveranlagung des Ehepartners zu klären.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 33 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Alleinverdienerabsetzbetrag, Gesamtbetrag der Einkünfte |
