UFS RV/0343-G/04

UFSRV/0343-G/0411.1.2008

1. Keine begünstigte Besteuerung eines außergerichtlichen Sanierungsgewinnes bei der Veranlagung 2001; 2. Anlaufverluste eines Gastronomiebetriebes: Betriebseröffnung versus Betriebserweiterung 3. Keine Anlaufverluste für den Pächter eines bestehenden Betriebes;

 

Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2008/15/0130 eingebracht. Einstellung des Verfahrens mit Beschluss vom 27.8.2008 wegen Klaglosstellung (§ 300 BAO).

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 18 Abs. 7 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 206 lit. b BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

außergerichtlicher Sanierungsgewinn, Erlass, Einkommensteuerrichtlinien, Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung, Treu und Glauben, dauernde Uneinbringlichkeit, Verlustabzug, Anlaufverluste, Betriebseröffnung, Betriebserweiterung, Gesamtkonzept, Unternehmenspacht

Stichworte