1. Keine begünstigte Besteuerung eines außergerichtlichen Sanierungsgewinnes bei der Veranlagung 2001; 2. Anlaufverluste eines Gastronomiebetriebes: Betriebseröffnung versus Betriebserweiterung 3. Keine Anlaufverluste für den Pächter eines bestehenden Betriebes;
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2008/15/0130 eingebracht. Einstellung des Verfahrens mit Beschluss vom 27.8.2008 wegen Klaglosstellung (§ 300 BAO).
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 18 Abs. 7 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | außergerichtlicher Sanierungsgewinn, Erlass, Einkommensteuerrichtlinien, Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung, Treu und Glauben, dauernde Uneinbringlichkeit, Verlustabzug, Anlaufverluste, Betriebseröffnung, Betriebserweiterung, Gesamtkonzept, Unternehmenspacht |