Aufwendungen für die Ausbildung zum Psychotherapeuten stellen Umschulungskosten und somit abzugsfähige Werbungskosten dar
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Umschulung, Umschulungskosten, Werbungskosten, Ausbildung, Fortbildung, Privatsphäre, nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung |
