Aus der Abwicklung des Erwerbsvorganges kann auf das Bestehen eines Zusammenhanges zwischen dem Erwerb des Grundstückes und dem zeitnah erfolgten Abschluss des Bauwerkvertrages geschlossen werden.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987, Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987 |
Schlagworte: | Bauherrenproblematik, Fixpreis, zeitlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Gebäuderrichtung |
