UFS RV/2011-W/06

UFSRV/2011-W/0629.11.2006

Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für Nachstiftungen zu erstatten?

 

Beachte:
VfGH-Beschwerde zur Zl. B 71/07 eingebracht. Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom 29.11.2007 abgelehnt. Mit Beschluss vom 7.1.2008 an den VwGH abgetreten. VwGH-Beschwerde zur Zl. 2008/16/0004 eingebracht. Mit Erk. v. 25.3.2010 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren mit BE zur Zl. RV/1191-W/10 erledigt.

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 33 lit. a ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955

Schlagworte:

Widerruf einer Stiftung, Nachstiftung, Erstattung

Stichworte