1. Berechnung des Konzessionswertes einer Apotheke 2. Berechnungsgrundlagen der BP für die Konzessionswertermittlung kein Wiederaufnahmsgrund 3. Zu hoch angesetzte Afa und Aussetzung der Afa der Folgejahre bis richtiger Wertansatz erreicht ist.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 8 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Konzessionswert, Firmenwert, Apotheke, abnutzbar, nicht abnutzbar, Afa, Berichtigung der Afa, Wiederaufnahmsgrund |
