Kein Familienbeihilfenanspruch für 19-jährigen Sohn, welcher sich drei Monate nach Abschluss der HTL weder in Berufsausbildung befindet noch beim AMS als Arbeitsuchender vorgemerkt ist
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, FLAG, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 2 Abs. 1 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 |
Schlagworte: | volljähriges Kind, Berufsausbildung, Vormerkung als Arbeitsuchender |
