UFS RV/0448-I/02

UFSRV/0448-I/0217.3.2003

Berufsreifeprüfung, Familienbeihilfe für volljährige Kinder

 

Anmerkungen:
Dass vier Monate Vorbereitungszeit pro Teilprüfung ausreichend sind, stellt die Meinung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten dar.

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, FLAG, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967

Schlagworte:

Berufsreifeprüfung, Familienbeihilfe für volljährige Kinder, Teilprüfungen, Vorbereitungszeitraum von vier Monaten, ernstliches und zielstrebiges Bemühen, Prüfungsantritte

Stichworte