Berufsreifeprüfung, Familienbeihilfe für volljährige Kinder
Anmerkungen:
Dass vier Monate Vorbereitungszeit pro Teilprüfung ausreichend sind, stellt die Meinung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten dar.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, FLAG, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 |
Schlagworte: | Berufsreifeprüfung, Familienbeihilfe für volljährige Kinder, Teilprüfungen, Vorbereitungszeitraum von vier Monaten, ernstliches und zielstrebiges Bemühen, Prüfungsantritte |