BFH

BFHI R 43/9516.2.1996

Amtlicher Leitsatz:

Währungsverluste, die das inländische Stammhaus einer belgischen Betriebsstätte an deren Dotationskapital erleidet, sind im Inland steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Normen

Art. 23 Abs. 1 SteuerR DBA

 

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