BFH I R 81/91

BFHI R 81/913.2.1993

Amtlicher Leitsatz:

Übernimmt eine ausländische Management-Kapitalgesellschaft die Leitung eines im Inland belegenen und von einem Steuerinländer betriebenen Hotels und übt sie die Leitungstätigkeit durch einen von ihr angestellten und bezahlten General Manager aus, dem ein eigener Arbeitsraum in dem Hotel zur Verfügung gestellt wird, so hat die ausländische Gesellschaft im Inland eine Betriebsstätte; sie erzielt beschränkt körperschaftsteuerpflichtige und gewerbesteuerpflichtige Einkünfte.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 03.02.1993 - AZ: I R 80/91

Normen

§ 2 Nr. 1 KStG 1977
§ 8 Abs. 1 KStG 1977
§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
§ 2 Abs. 1 S. 3 GewStG
§ 12 S. 1 AO 1977
§ 20 Abs. 4 AO 1977
§ 24 AO 1977
§ 25 S. 1 AO 1977
§ 120 Abs. 2 S. 2 FGO
Art. II Abs. 1 Buchst. 1 DBA-Großbritannien
Art. III Abs. 1 S. 2 DBA-Großbritannien

FG Nürnberg

 

Stichworte