Die Selbstberechnung von Altlastenbeiträgen gemäß § 3 Abs.1 Z 4 ALSaG erfolgte in richtiger Höhe, die Voraussetzungen für die Erlassung von Festsetzungsbescheiden gemäß § 201 Abs.1 ff BAO lagen somit nicht vor
European Case Law Identifier: ECLI:AT:BFG:2021:RV.7200015.2019
Beachte:
Revision beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2021/13/0008. Mit Erk. v. 8.2.2022 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren mit Erkenntnis zur Zahl RV/7200008/2022 erledigt.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | § 7 Abs. 1 ALSaG, Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989 |
