Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Verordnung, mit der die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg verlegt werden
Kurztitel
Verordnung, mit der die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg verlegt werden
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
23.12.2022
Außerkrafttretensdatum
29.02.2024
Index
70/04 Schulzeit
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg verlegt werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2022, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2025
Gesetzesnummer
20012131
Dokumentnummer
NOR40249576
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