Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2000

§ 0

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“

Kurztitel

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 479/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2000

Außerkrafttretensdatum

31.01.2004

Index

72/02 Studienrecht allgemein

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“

StF: BGBl. II Nr. 479/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/1999, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025

Gesetzesnummer

20000265

Dokumentnummer

NOR30000297

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