§ 0
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr
Kurztitel
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 405/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 248/1995
Typ
Vertrag – Zypern
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
19.08.1983
Außerkrafttretensdatum
18.08.1995
Unterzeichnungsdatum
08.07.1983
Index
39/05 Zollbegünstigungen
Langtitel
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und die Regierung der Republik Zypern andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
StF: BGBl. Nr. 405/1983
Änderung
BGBl. Nr. 248/1995
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 am 19. August 1983 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und die Regierung der Republik Zypern andererseits haben, getragen von dem Wunsch der weiteren Entwicklung der Freundschaft und Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern, die folgenden Vereinbarungen hinsichtlich der Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich getroffen.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2025
Gesetzesnummer
10004393
Dokumentnummer
NOR11004429
alte Dokumentnummer
N3198313489T
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