Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr

Alte FassungIn Kraft seit 19.8.1983

§ 0

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr

Kurztitel

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 405/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 248/1995

Typ

Vertrag – Zypern

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.08.1983

Außerkrafttretensdatum

18.08.1995

Unterzeichnungsdatum

08.07.1983

Index

39/05 Zollbegünstigungen

Langtitel

Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und die Regierung der Republik Zypern andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

StF: BGBl. Nr. 405/1983

Änderung

BGBl. Nr. 248/1995

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 am 19. August 1983 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und die Regierung der Republik Zypern andererseits haben, getragen von dem Wunsch der weiteren Entwicklung der Freundschaft und Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern, die folgenden Vereinbarungen hinsichtlich der Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich getroffen.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2025

Gesetzesnummer

10004393

Dokumentnummer

NOR11004429

alte Dokumentnummer

N3198313489T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)