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Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften
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17.2.1979 (BGBl. I Nr. 149/2011)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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