Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen (Neufassung), 1948

Alte FassungIn Kraft seit 05.10.1951

§ 0

Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen (Neufassung), 1948

Kurztitel

Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen (Neufassung), 1948

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 229/1950 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 209/2001

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.10.1951

Außerkrafttretensdatum

25.07.2002

Unterzeichnungsdatum

09.07.1948

Index

69/02 Arbeitsrecht

Langtitel

(Übersetzung)

Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe (abgeänderter Wortlaut vom Jahre 1948).

StF: BGBl. Nr. 229/1950

Änderung

BGBl. Nr. 39/1964 (Ä1) (NR: GP X RV 91 AB 113 S. 16 . BR: S. 204.)

BGBl. III Nr. 209/2001 (K)

Sprachen

Englisch, Französisch

Vertragsparteien

*Indien 229/1950 *Schweiz 229/1950 *Südafrika 229/1950 *Syrien 229/1950 *Tschechoslowakei 229/1950

Sonstige Textteile

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 27. August 1950.

Ratifikationstext

Da die österreichische Ratifikationsurkunde gemäß Artikel 13 des Übereinkommens dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes am 5. Oktober 1950 übermittelt wurde, wird das Übereinkommen für Österreich gemäß seinem Artikel 14, Absatz 3, am 5. Oktober 1951 in Kraft treten.

Folgende Staaten haben bis zum 12. Juni 1950 ihre Ratifikationsurkunden beim Internationalen Arbeitsamt hinterlegt:

Indien, Schweiz, Syrien, Südafrikanische Union, Tschechoslowakei.

Präambel/Promulgationsklausel

Nachdem das auf der 31. Internationalen Arbeitskonferenz in San Francisco angenommene Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe (abgeänderter Wortlaut vom Jahre 1948) – Convention (No. 89) concerning night work of women employed in Industry (revised 1948), – Convention (No. 89) concernant le travail de nuit des femmes occupees dans l'Industrie (revisee 1948) –, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach San Francisco einberufen wurde und am 17. Juni 1948 zu ihrer einunddreißigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen, betreffend die teilweise Abänderung des von der Konferenz auf ihrer ersten Tagung angenommenen Übereinkommens über die Nachtarbeit der Frauen, 1919, und des von der Konferenz auf ihrer achtzehnten Tagung angenommenen Übereinkommens über die Nachtarbeit der Frauen, (Neufassung), 1934, eine Frage, die den neunten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und

hat dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.

Die Konferenz nimmt heute, am 9. Juli 1948, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über die Nachtarbeit der Frauen (Neufassung), 1948, bezeichnet wird.

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2025

Gesetzesnummer

20013008

Dokumentnummer

NOR40272710

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