Übereinkommen (Nr. 13) über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe

Alte FassungIn Kraft seit 12.6.1924

§ 0

Übereinkommen (Nr. 13) über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe

Kurztitel

Übereinkommen (Nr. 13) über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 226/1924

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.06.1924

Außerkrafttretensdatum

30.03.1949

Index

69/02 Arbeitsrecht

Langtitel

(Übersetzung.)

Entwurf eines Übereinkommens, betreffend das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe.

StF: BGBl. Nr. 226/1924 (NR: GP II 27, 29, 31, 34, 35, 37 AB 82 S. 19.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Sonstige Textteile

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Vizekanzler und von den Bundesministern für soziale Verwaltung und für die auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatsiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 6. Juni 1924

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu den obenbezeichneten Übereinkommen wurden am 11. Juni 1924 beim Generalsekretariat des Völkerbundes in Genf hinterlegt.

Präambel/Promulgationsklausel

Nachdem die von der I. Internationalen Arbeitskonferenz in Washington im Jahre 1919 angenommenen Entwürfe von Übereinkommen, und zwar: über die Arbeitslosigkeit, über die Nachtarbeit der Frauen und über die gewerbliche Nachtarbeit der Jugendlichen, sowie die von der III. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf im Jahre 1921 angenommenen Entwürfe von Übereinkommen, und zwar: über das Mindestalter für die Zulassung der Kinder zur Arbeit in der Landwirtschaft, über das Vereins- und Koalitionsrecht der Landarbeiter und über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe, welche also lauten: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident der Republik Österreich diese Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich ihre gewissenhafte Erfüllung.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2025

Gesetzesnummer

10008083

Dokumentnummer

NOR11008233

alte Dokumentnummer

N6192410556W

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