Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

§ 0

Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 9/1978 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 225/2005

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

21.12.2005

Unterzeichnungsdatum

22.11.1977

Index

19/02 Staatsgrenzen

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Schaffung von Straßenübergängen an der gemeinsamen Staatsgrenze

StF: BGBl. Nr. 9/1978

Änderung

BGBl. III Nr. 123/1997 (K)

BGBl. III Nr. 225/2005

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 21. Jänner 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,

vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen gutnachbarlichen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiterzuentwickeln und

die Zusammenarbeit auf den Gebieten des internationalen Personen- und Güterfernverkehrs sowie auch des Fremdenverkehrs zu erweitern,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

Personenfernverkehr

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019

Gesetzesnummer

10000637

Dokumentnummer

NOR11000639

alte Dokumentnummer

N1197847834L

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