Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt. Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.
§ 0
Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 9/1978
Typ
Vertrag - (Tschechische R)
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
21.01.1978
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
22.11.1977
Index
19/02 Staatsgrenzen
Beachte
Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Schaffung von Straßenübergängen an der gemeinsamen Staatsgrenze
StF: BGBl. Nr. 9/1978
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 21. Jänner 1978 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen gutnachbarlichen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiterzuentwickeln und
die Zusammenarbeit auf den Gebieten des internationalen Personen- und Güterfernverkehrs sowie auch des Fremdenverkehrs zu erweitern,
haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
Personenfernverkehr
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Gesetzesnummer
10000636
Dokumentnummer
NOR11000638
alte Dokumentnummer
N1197847833L
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