Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr (Kenia)

Alte FassungIn Kraft seit 29.6.1974

§ 0

Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr (Kenia)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr (Kenia)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 345/1974

Inkrafttretensdatum

29.06.1974

Außerkrafttretensdatum

31.12.1985

Beachte

zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. Nr. 527/1985

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KENIA ÜBER DEN FLUGVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS

StF: BGBl. Nr. 345/1974

Ratifikationstext

Das Abkommen wurde gemäß seinem Art. 17 auf diplomatischem Wege in Kraft gesetzt.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Kenia,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

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