Grenzübertritt - Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1980

§ 0

Grenzübertritt - Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben

Kurztitel

Grenzübertritt - Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 295/1980 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 90/2017

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1980

Außerkrafttretensdatum

20.12.2007

Unterzeichnungsdatum

06.02.1979

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung des Grenzübertritts bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben

StF: BGBl. Nr. 295/1980 (NR: GP XV RV 22 AB 103 S. 10 . BR: AB 2036 S. 389 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 90/2017

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Mai 1980 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 2 am 1. September 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik,

von dem Wunsch geleitet, den bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Grenzgebiet notwendigen Grenzübertritt zu erleichtern,

haben beschlossen, einen Vertrag über die Regelung des Grenzübertritts zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben:

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2017

Gesetzesnummer

10010419

Dokumentnummer

NOR11010638

alte Dokumentnummer

N8198016255R

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