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Grenzübertritt - Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben
Kurztitel
Grenzübertritt - Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 295/1980 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 90/2017
Typ
Vertrag - Ungarn
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.09.1980
Außerkrafttretensdatum
20.12.2007
Unterzeichnungsdatum
06.02.1979
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung des Grenzübertritts bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben
StF: BGBl. Nr. 295/1980 (NR: GP XV RV 22 AB 103 S. 10 . BR: AB 2036 S. 389 .)
Änderung
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Mai 1980 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 2 am 1. September 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik,
von dem Wunsch geleitet, den bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Grenzgebiet notwendigen Grenzübertritt zu erleichtern,
haben beschlossen, einen Vertrag über die Regelung des Grenzübertritts zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben:
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2017
Gesetzesnummer
10010419
Dokumentnummer
NOR11010638
alte Dokumentnummer
N8198016255R
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