§ 0
Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze (Ungarn)
Kurztitel
Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 184/2006 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 76/2017
Typ
Vertrag - Ungarn
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.12.2006
Außerkrafttretensdatum
07.12.2007
Unterzeichnungsdatum
02.11.2006
Index
49/04 Grenzverkehr
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze
Änderung
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. bzw. 27. November 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn (im Folgenden: die Vertragsparteien) haben
- zur Vertiefung der gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen;
- in der Absicht, die Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus zu vertiefen und weiter zu entwickeln;
- im Bestreben, Kultur- und Naturschätze für Besucher zugänglich zu machen;
- zur Erleichterung des Grenzübertritts an der Staatsgrenze Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3,
Kulturschatz
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017
Gesetzesnummer
20005168
Dokumentnummer
NOR30005637
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