Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Bund – Länder)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2012

§ 0

Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Bund – Länder)

Kurztitel

Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 39/2012

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2012

Außerkrafttretensdatum

30.06.2015

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Langtitel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses

StF: BGBl. I Nr. 39/2012 (NR: GP XXIV RV 1511 AB 1627 S. 141 . BR: AB 8657 S. 804 .)

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 14 Abs. 1 erster Satz mit 1. Jänner 2012 zwischen dem Bund und allen Ländern in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.

Der Bund – vertreten durch die Bundesregierung – und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien – jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2025

Gesetzesnummer

20007816

Dokumentnummer

NOR40139019

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