1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt. 2. Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 116/2022 als beendet anzusehen.
§ 0
Förderung und Schutz von Investitionen (Tschechische R)
Kurztitel
Förderung und Schutz von Investitionen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 513/1991
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
31.07.2022
Unterzeichnungsdatum
15.10.1990
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Beachte
1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
2. Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 116/2022 als beendet anzusehen.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 513/1991 (NR: GP XVIII RV 88 AB 154 S. 29 . BR: AB 4063 S. 542 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 123/1997
BGBl. III Nr. 116/2022 (NR: GP XXVII RV 1239 AB 1300 S. 141 . BR: AB 10894 S. 938 .)
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juli 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Oktober 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE TSCHECHISCHE UND SLOWAKISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, freundschaftliche Beziehungen im Einvernehmen mit den Grundsätzen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichnet wurde, zu entwickeln und günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2022
Gesetzesnummer
10007192
Dokumentnummer
NOR11007306
alte Dokumentnummer
N5199147759L
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