Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 54/2022 als beendet anzusehen.
§ 0
Förderung und Schutz von Investitionen (Rumänien)
Kurztitel
Förderung und Schutz von Investitionen (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 73/1997
Typ
Vertrag - Rumänien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.07.1997
Außerkrafttretensdatum
31.03.2022
Unterzeichnungsdatum
15.05.1996
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Beachte
Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 54/2022 als beendet anzusehen.
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 73/1997 (NR: GP XX RV 212 AB 357 S. 44 . BR: AB 5297 S. 618 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 54/2022 (NR: GP XXVII RV 1240 AB 1301 S. 141 . BR: AB 10895 S. 938 .)
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. April 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Juli 1997 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2022
Gesetzesnummer
10007922
Dokumentnummer
NOR11008065
alte Dokumentnummer
N5199762737J
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