Förderung und Schutz von Investitionen (Litauen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1997

Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 192/2022 als beendet anzusehen.

§ 0

Förderung und Schutz von Investitionen (Litauen)

Kurztitel

Förderung und Schutz von Investitionen (Litauen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 74/1997

Typ

Vertrag - Litauen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

30.11.2022

Unterzeichnungsdatum

28.06.1996

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 192/2022 als beendet anzusehen.

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 74/1997 (NR: GP XX RV 309 AB 358 S. 44 . BR: AB 5298 S. 618 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 192/2022 (NR: GP XXVII RV 1310 VV S. 141. BR: AB 10898 S. 938.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Litauisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegenzeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. April 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Juli 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK LITAUEN,

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2022

Gesetzesnummer

10007921

Dokumentnummer

NOR11008064

alte Dokumentnummer

N5199762473J

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