Erklärung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, samt Punktation zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2022

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 398/2022

§ 0

Erklärung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, samt Punktation zur Satzung

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, samt Punktation zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 199/2022 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 398/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2022

Außerkrafttretensdatum

31.08.2022

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 398/2022

Langtitel

Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, samt Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zur Satzung erklärt wird

StF: BGBl. II Nr. 199/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/2021, ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit hat mit Beschluss vom 19. Mai 2022 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2022

Gesetzesnummer

20011909

Dokumentnummer

NOR40244347

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)