Das Übereinkommen zwischen Österreich und Lettland ist mit Wirksamkeit vom 31. August 1997 als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 103/2019).
§ 0
Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen (Lettland)
Kurztitel
Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen (Lettland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 321/1932
Typ
Vertrag - Lettland
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
27.09.1932
Außerkrafttretensdatum
31.08.1997
Unterzeichnungsdatum
11.03.1932
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Beachte
Das Übereinkommen zwischen Österreich und Lettland ist mit Wirksamkeit vom 31. August 1997 als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 103/2019).
Langtitel
(Übersetzung.)
Übereinkommen zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen.
StF: BGBl. Nr. 321/1932
Änderung
Sonstige Textteile
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 5. Jänner 1932 in Warschau unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland, betreffend Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen, welches also lautet:
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Justiz gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 11. März 1932.
Ratifikationstext
Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 17. September 1932 erfolgte, ist dieser Staatsvertrag gemäß Artikel 18 am 27. September 1932 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Lettland haben beschlossen, ein Übereinkommen über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen abzuschließen. Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
12.07.2019
Gesetzesnummer
10001805
Dokumentnummer
NOR11001827
alte Dokumentnummer
N2193215679L
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