Artikel VIII
Keine der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen beinhaltet, ausdrücklich oder indirekt, eine Verzichtserklärung auf jegliche Immunität oder sonstige Vorrechte, die UNHCR als Teil der Vereinten Nationen oder von der Regierung gewährt werden können.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2026
Gesetzesnummer
20002636
Dokumentnummer
NOR40040175
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
