Artikel V
Öffentlicher Verkehr
1. Elektrifizierung der Nordwestbahn im Abschnitt Hollabrunn-Retz sowie Elektrifizierung der Franz-Josefs-Bahn im Abschnitt Sigmundsherberg-Gmünd
Die Vertragsparteien kommen überein, die Elektrifizierung im Abschnitt Hollabrunn-Retz in Angriff zu nehmen. Der Beginn der Arbeiten ist für 1989 vorgesehen. Nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten sollen die Arbeiten bis 1991 abgeschlossen werden.
Die Fortsetzung der Elektrifizierungsarbeiten auf der Franz-Josefs-Bahn im Abschnitt Sigmundsherberg-Gmünd ist im mittelfristigen Investitionsprogramm der Österreichischen Bundesbahnen enthalten; die Arbeiten sollen 1990 begonnen werden.
2. Attraktivitätssteigerung der Ostbahn im Abschnitt Mistelbach-Laa an der Thaya
Für den Abschnitt Mistelbach-Laa an der Thaya soll insbesondere durch Fahrplanumgestaltungen eine Attraktivitätssteigerung herbeigeführt werden.
3. Streckenausbau der Franz-Josefs-Bahn im Abschnitt Sigmundsherberg-Gmünd
Im Rahmen der beabsichtigten Elektrifizierungsarbeiten ist auch vorgesehen, die adäquaten Streckenausbauten bis zu 120 km/h vorzunehmen, wobei Aufwand und erzielte Verbesserung in einem budgetär vertretbaren Verhältnis stehen müssen.
4. Ausbau der Südbahn im Abschnitt Wien/Liesing – Wr. Neustadt als Schnellbahntakt- und Eilzugtaktstrecke
Für den Ausbau der Südbahn zwischen Wien/Liesing und Wr. Neustadt als Schnellbahnstrecke werden die Vertragsparteien die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Dazu soll bis Ende 1988 ein Vertragstext zwischen dem Land Niederösterreich und den Österreichischen Bundesbahnen ausgearbeitet und der Vertrag im Jahr 1989 zum Abschluß gebracht werden. In diesem Vertrag sind neben dem Investitionsumfang und der Regelung über die Investitionsbeteiligung des Landes Niederösterreich auch der Fahrplan unter Bedachtnahme auf die Verkehrserfordernisse und die daraus erwachsenden Betriebskosten festzulegen.
5. Verbesserung der Verkehrsbedienung
Auf der Franz-Josefs-Bahn, der Nordwestbahn und der Nordbahn sollen Verbesserungen der Verkehrsbedienung angestrebt werden.
6. Umbau des Bahnhofes St. Pölten
Bei einer Umgestaltung des Bahnhofes St. Pölten werden die Österreichischen Bundesbahnen auf eine günstige Erreichbarkeit der künftigen Zentralstellen des Landes Niederösterreich Bedacht nehmen.
7. Verbesserung der regionalen Verkehrsanbindung an die Landeshauptstadt St. Pölten
Die Vertragsparteien kommen überein, nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten eine bedarfsgerechte Verbesserung der zur Landeshauptstadt führenden Eisenbahnstrecken anzustreben.
8. Einbindung des Landes Niederösterreich in die Entscheidungsfindung bezüglich der Verknüpfung der Eisenbahnstrecken im Raum Wien
In Anbetracht der Bedeutung, die eine funktionsgerechte Verknüpfung der Eisenbahnstrecken im Raum Wien für die Bevölkerung Niederösterreichs hat, wird der Bund das Land Niederösterreich bei der Entscheidungsfindung anhören.
9. Verbesserte Ausrichtung des Kraftfahrlinienverkehrs auf die Landeshauptstadt
Bei den Fahrplanfestlegungen bezüglich des Kraftfahrlinienverkehrs wird auf einen durch die Schaffung der Landeshauptstadt St. Pölten eintretenden erhöhten Verkehrsbedarf Bedacht genommen werden, wobei jedoch abträgliche Parallelverkehre zu den in die Landeshauptstadt führenden Eisenbahnlinien zu vermeiden sind.
10. Schaffung weiterer regionaler Verkehrsverbünde
Bei Vorliegen positiver Erfahrungen mit dem Verkehrsverbund „Nördliches Weinviertel“ nehmen die Vertragsparteien in Aussicht, zweckmäßige weitere regionale Verkehrsverbünde einzurichten, wobei auch die Einrichtung von die Landesgrenze überschreitenden Verkehrsverbünden möglich sein sollte.
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2021
Gesetzesnummer
10001020
Dokumentnummer
NOR12012876
alte Dokumentnummer
N1198911255F
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