Artikel IV Zweite B-VGN 1984

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1985

Artikel IV

(1) Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft. Die Geschäftsordnung des Bundesrates im Sinne des Art. 37 des Bundes-Verfassungsgesetzes, in der Fassung des Art. I Z 5, kann vor diesem Zeitpunkt beschlossen und kundgemacht, jedoch frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.