Artikel I Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)

Alte FassungIn Kraft seit 19.6.1990

Artikel I

Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Prüfung der Voraussetzungen zur Schaffung eines Nationalparks im Bereich der Donau sowie die Abklärung der Maßnahmen zur Verwirklichung des Projekts unter Berücksichtigung bereits eingeholter Gutachten und Forschungsarbeiten.

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

10001072

Dokumentnummer

NOR12013340

alte Dokumentnummer

N1199012850J

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