Artikel I
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Prüfung der Voraussetzungen zur Schaffung eines Nationalparks im Bereich der Donau sowie die Abklärung der Maßnahmen zur Verwirklichung des Projekts unter Berücksichtigung bereits eingeholter Gutachten und Forschungsarbeiten.
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2025
Gesetzesnummer
10001072
Dokumentnummer
NOR12013340
alte Dokumentnummer
N1199012850J
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