Artikel I
Für die Lehrgänge an Pädagogischen Instituten für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes (ausgenommen für Bekleidungsgewerbe) an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10008597
Dokumentnummer
NOR12102254
alte Dokumentnummer
N6198614155S
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
