Artikel 8
Dieses Übereinkommen gilt nicht
- a) für Frauen, die verantwortliche Stellungen leitender oder technischer Art bekleiden,
- b) für Frauen, die im Gesundheits- und Fürsorgedienst tätig sind und in der Regel keine körperliche Arbeit verrichten.
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2025
Gesetzesnummer
20013008
Dokumentnummer
NOR40272718
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