Artikel 8
Transferzahlungen
Transferzahlungen im Sinne dieser Vereinbarung sind Zahlungen aus öffentlichen Mitteln an natürliche Personen ohne unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2024
Gesetzesnummer
20008390
Dokumentnummer
NOR40149876
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
