Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Artikel 8
Zur Erlangung von Schutzrechten an gemeinsamen Erfindungen, gewerblichen Mustern und Modellen sowie Schutzmarken werden die Anmeldungen im Namen der österreichischen und sowjetischen Organisationen durch die kooperierende österreichische Organisation bei der zuständigen österreichischen Behörde bzw. durch die kooperierende sowjetische Organisation bei der zuständigen Behörde der Sowjetunion eingereicht.
In der Regel wird die erste Anmeldung in dem Land eingereicht, in dem die gemeinsame Erfindung gemacht, das gemeinsame Muster oder Modell geschaffen, bzw. in dem eine gemeinsame Schutzmarke ausgearbeitet worden ist.
Schlagworte
Marke, Warenzeichen, Patent
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2020
Gesetzesnummer
10002583
Dokumentnummer
NOR12032750
alte Dokumentnummer
N2198215077A
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