Artikel 7 ‑ Zuordnung von Projekten
Die formelle Einbeziehung von Projekten in dieses Abkommen soll durch Briefaustausch zwischen dem Ministerium für Finanzen der Republik Kosovo und dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich vereinbart werden, sobald die Liefer- und Finanzverträge unterschrieben worden sind.
Schlagworte
Liefervertrag
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Gesetzesnummer
20008260
Dokumentnummer
NOR40148172
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