Artikel 6 BFG 2016

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2016

Artikel 6

Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt

Artikel VI. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2016 die Zustimmung zur Überschreitung zu geben

  1. 1.gemäß § 54 Abs. 6 BHG 2013 bei variablen Mittelverwendungsobergrenzen einer Untergliederung, die aufgrund der Anwendung der Parameter gemäß § 12 Abs. 4 BHG 2013 den im Bundesvoranschlag vorgesehenen Betrag übersteigen, wenn zuvor alle Rücklagen des jeweiligen variablen Bereiches, der überschritten werden soll, entnommen wurden und die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;2.gemäß § 56 Abs. 2 BHG 2013 bei finanzierungswirksamen Mittelverwendungsobergrenzen eines Globalbudgets in jener Höhe, in der bis zum Ende des Finanzjahres 2015 Rücklagen gebildet wurden, wenn
  1. a) dies – nach vorheriger Ausschöpfung aller gesetzlich zulässigen Umschichtungen und Bedeckungen innerhalb der betroffenen Untergliederung – zur Erfüllung von fälligen Zahlungsverpflichtungen (Artikel 51b Abs. 1 B-VG iVm § 50 Abs. 2 BHG 2013) unbedingt erforderlich ist und
  2. b) unter gleichzeitiger Reduzierung der dem jeweiligen Detail- oder Globalbudget zuzuordnenden Rücklage die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  1. 5. a) bei der Budgetposition 03.01.01.00.7295.800 im Zusammenhang mit der Beitragsgruppenumstellung im Sozialversicherungsbereich bis zu einem Betrag von 0,119 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  1. b) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 10.01.01 im Zusammenhang mit Zahlungen der Bezüge und Ruhebezüge für Regierungsmitglieder einschließlich Staatssekretäre, Landeshauptmänner und Landeshauptmann-Stellvertreter bis zu einem Betrag von 6 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  2. c) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 10.01.02 im Zusammenhang mit Zahlungen für das Programm at:net und zusätzliche Digitalisierungsprojekte bis zu einem Betrag von 20 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  3. d) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 10.01.01 und 10.01.02 im Zusammenhang mit Mehrauszahlungen beim laufenden Betrieb bis zu einem Betrag von 15,840 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  4. e) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 10.01.05 im Zusammenhang mit Zahlungen für Beschwerdeverfahren gemäß Art. 131 Abs. 2 und Abs. 4 Z 2 B-VG bis zu einem Betrag von 9,7 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  5. f) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 10.01.02 im Zusammenhang mit Zahlungen für Sicherheitsmaßnahmen und Personal bis zu einem Betrag von 0,960 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  6. g) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstellen 11.01, 11.02 und 11.04 für Zahlungen im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Investitionen und laufendem Betrieb bis zu insgesamt 125 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  7. h) bei allen Budgetpositionen in der Untergliederung 11 für Zahlungen in Zusammenhang mit den akkordierten Personalaufstockungen im Bereich der Grenzpolizei und des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl inklusive komplementären Sachkosten; mit der Durchführung von Maßnahmen des Grenzmanagements sowie von Grenzkontrollen; mit Betreuungs- und Grundversorgungsleistungen für Asylwerber und für Fremde, inklusive Zahlungen für die Errichtung von Containerunterkünften und die Schaffung von Quartieren; mit der Durchführung zusätzlicher Asylverfahren; mit Betreuungs- und Unterstützungsleistungen von Hilfs- und Rettungsorganisationen sowie Leistungen von Verwaltungshelfern und Transportleistungen betreffend die Bewältigung der außerordentlichen zusätzlichen Fürsorgemaßnahmen für Fremde; mit der Bewältigung von sicherheitspolizeilichen Maßnahmen aufgrund der Flüchtlingskrise in Bezug auf die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zu diesem Zweck bis zu insgesamt 504,5 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  8. i) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 12.02.02 für Zahlungen von internationalen Beiträgen bis zu einem Betrag von 28,8 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  9. j) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 12.02.02 im Zusammenhang mit Beiträgen Österreichs zur Türkeifazilität der EU bis zu einem Betrag von 13,517 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  10. k) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 12.02.03 für Zahlungen im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen bis zu 15 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  11. l) bei allen Budgetpositionen der UG 13 für Zahlungen im gesamten Leistungsspektrum des Bundesministeriums für Justiz („Sockelbereinigung“) bis zu insgesamt 109,3 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  12. m) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 14.02 für Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Grenzkontrollen und dem diesbezüglichen Assistenzeinsatz, mit den Unterstützungsleistungen gegenüber dem Bundesministerium für Inneres bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation sowie mit der Stärkung der Einsatzkräfte zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft und als Vorhaltewirkung (Investitionen; Betrieb und Personal) bis zu insgesamt 196 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  13. n) bei der Budgetposition 15.01.01.7660.400 für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Handwerkerbonus bis zu einem Gesamtbetrag von 20 Millionen Euro sowie bei der Budgetposition 15.01.01.7270.000 für die Bedeckung der bei der Voranschlagsstelle 12.02.02 verrechneten Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit Zahlungen an Internationale Organisationen bis zu einem Gesamtbetrag von 15 Millionen Euro;
  14. o) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagstelle 20.01 für Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführung zusätzlicher Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktadministration bis zu insgesamt 107,999 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperation sichergestellt ist;
  15. p) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 21.01. für die Personal- und Sachausgaben in der Zentralleitung und im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen bis zu 9,7 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  16. q) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 21.02. für das Pflegegeld und die 24-Stunden-Betreuung bis zu 62,564 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  17. r) bei den Budgetpositionen des Globalbudgets 30.02 für Zahlungen für zusätzliche Integrationsmaßnahmen in Höhe von 40 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  18. s) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 31.03.02.04 für zusätzliche Mittel für die Forschung in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  19. t) bei den Budgetpositionen des Detailbudgets 32.01.02.01 für Zahlungen für Kunst- und Kulturinitiativen in Höhe von 3 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  20. u) bei der Budgetposition 32.01.02.02.7660.074 zur Deckung des Abganges 2016 der Leopold Museum-Privatstiftung in Höhe von insgesamt 1 Million Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  21. v) bei den Budgetpositionen des Detailbudgets 32.01.04 für Zahlungen von Miteten an die BIG in Höhe von 0,855 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  22. w) bei den Budgetpositionen des Detailbudgets 32.03.01 für Zahlungen im Zusammenhang mit weiteren Investitionen in die Bundesmuseeninfrastruktur in Höhe von höchstens 0,5 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  23. x) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagstelle 40.02.01 im Zusammenhang mit der Präsentation der heimischen Wirtschaft bei der EXPO Astana und betrieblichen Investitionen sowie dem Haus der Geschichte bis zu einem Betrag von 11,603 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  24. y) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 51.01.01 im Zusammenhang mit dem Geldverkehr des Bundes bis zu einem Betrag von 15,299 Mio. Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  25. z) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 58.01.01 im Zusammenhang mit Zahlungen für Zinsen und sonstigen Aufwand bis zu einem Betrag von 494,416 Mio. Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  1. aa) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 30.02.01 im Zusammenhang mit Lehrerpersonal bis zu einem Betrag von 525 Mio. Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
  2. ab) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 20.01.02.01 für Zwecke der Ausbildungspflicht bis zu einem Betrag von 6,800 Mio. Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kredioperationen sichergestellt ist.