Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive
Die Archive des Zentrums und alle Dokumente und Datenträger, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen, sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden.
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2022
Gesetzesnummer
20008559
Dokumentnummer
NOR40155444
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