Artikel 5 Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 5

Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach der Unterzeichnung in Kraft.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Wien, am 22. November 1977, in zwei Urschriften, in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019

Gesetzesnummer

10000637

Dokumentnummer

NOR12009248

alte Dokumentnummer

N1197852343L

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