Artikel 5 ‑ Projektvergabe Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Artikel 5 ‑ Projektvergabe

In Ergänzung zu den in der Republik Kosovo für die Modalitäten der Projektvergabe geltenden Regeln und Vorschriften, können auch folgende Arten der Auftragsvergabe an, durch das österreichische Soft Loan-System finanzierte, Projekte zur Anwendung kommen:

  1. a. Beschränkte Ausschreibung (beschränkt auf im Rahmen des österreichischen Soft Loan-Systems berechtigte Unternehmen)
  2. b. Direktvergabe

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20008260

Dokumentnummer

NOR40148170

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