Artikel 5
(1) Die Vordrucke für das Versandpapier T 2 L ES und T 2 L PT müssen dem Exemplar 4 des Musters in Anhang I (Anm.: Anhang nicht darstellbar) zu Anlage III oder dem Exemplar 4/5 des Musters in Anhang II der genannten Anlage entsprechen; in diesen Vordrucken ist im dritten Teilfeld von Feld 1 mit Schreibmaschine oder leserlich auf nicht zu entfernende Weise handschriftlich die Angabe „T 2 L ES'' oder T 2 L PT'' einzutragen.
(2) Artikel 1 Absatz 7 sowie Titel V der Anlage II finden auf das Versandpapier T 2 L ES und T 2 L PT Anwendung.
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